Viele Berufe sind im Laufe der zeit verschwunden. Heute kann man sich oft nichts mehr darunter vorstellen.
Hier ein Versuch manche von Ihnen zu erklären
Drost(e) (von mittelniederdeutsch drossete), auch Drossart bezeichnete seit dem späten Mittelalter vor allem in Nordwestdeutschland (am Niederrhein, in Westfalen, in Ostfriesland), aber auch in Mecklenburg, Schleswig-Holstein und in den Niederlanden einen Beamten, der für einen definierten Verwaltungsbezirk in militärischer, jurisdiktioneller und polizeilicher Beziehung die Stelle des Landesherrn vertrat. Die Funktion ist in etwa mit dem Amtmann, Amtshauptmann, Regierungspräsidenten oder Landrat vergleichbar. Bezüge reichen bis ins 10. Jahrhundert zurück: Mittelhochdeutsch truh(t)säze, bzw. Althochdeutsch truh(t)sazo, truh(t)sezzo und Mittelniederdeutsch droste, drotsete. Das Wort ist zusammengesetzt aus druhti „Schar (hauptsächlich das Gefolge eines Fürsten)“ bzw. truht, bzw. druht „Gefolgschaft leisten“ und säze „sitzen“ (vgl. „Sasse“ wie etwa in Freisasse). Bedeutung: „jemand, der in der Gefolgschaft sitzt“ – möglicherweise schon ursprünglich „der, der Gefolgschaft vorsteht“. Das Drostenamt war ein Synonym des Hofamts des Truchsess. Im Hochstift Münster wurde das Amt des Erbdrosten u. a. seit 1170 jahrhundertelang von der Familie Droste zu Vischering und das Erbamt des Drosten des Domkapitels Münster seit 1266 von der Familie der Droste zu Hülshoff bekleidet. Auch das Amt des Erblanddrosten im Bistum Osnabrück war ein ständisches Erbamt, das seit 1366 von der Familie von Bar auf Wasserburg Alt Barenaue ausgeübt wurde. Der Erblanddrost war erblicher Vorsitzender und Sprecher der Osnabrücker Ritterschaft, er hatte die Aufgabe, das Siegel der Ritterschaft zu verwahren, in deren Versammlungen den Vorsitz zu führen und sie am Hof des Bischofs sowie später auf den Landtagen zu vertreten. Seine Amtsfunktionen waren vergleichbar mit denen eines Erbmarschalls.[2] Auch in der Grafschaft Mark waren die Drosten in der Mitte des 14. Jahrhunderts ritterbürtig.[3] Auch das Amt des Landdrosten im kurkölnischen Herzogtum Westfalen, wo die gesamte, in Arnsberg residierende Regierung die gleiche Bezeichnung führte, bekleideten ausschließlich Adelige.
Drostei hieß sowohl der Verwaltungsbezirk selbst wie auch der Wohn- und Amtssitz des Drosten. Historische Amtssitze der Drosten, auch Drostenhöfe oder -häuser genannt, waren z. B. die Drostei in Pinneberg und die Drostenhöfe in Wolbeck und Neheim; Gebäude mit dieser Bezeichnung gab bzw. gibt es auch z. B. in Bad Iburg, Bad Driburg, Essen, Extertal, Hagen, Haldern, Rheda, Plettenberg (Drostehaus der Burg Schwarzenberg), während der Erbdrostenhof in Münster das Stadtpalais der Familie Droste zu Vischering war.
Seit Beginn der Neuzeit ist die Bezeichnung Drost auch ein Titel des mit polizeilichen und militärischen Befugnissen ausgestatteten Adligen. In Hannover hießen die Regierungspräsidenten noch bis 1885 Landdroste.
Vom Amt des Drosten leitet sich der in Norddeutschland und den Niederlanden häufige Familienname Droste ab, der insbesondere durch die Dichterin Annette von Droste-Hülshoff bekannt ist.
Der Begriff Meier (Mehre, Meyer, Maier, Mair, Mäher, Mäger, Major, Meiur, Mayer, Mayr, Meyr, Majer, aus lateinisch maior) bezeichnet ursprünglich einen Amtsträger des adligen oder geistlichen Grundherrn zur Verwaltung des Grundbesitzes („Meierei“), ab dem späteren Mittelalter auch einen Pächter oder selbständigen Bauern. Für den Meier gab es eine Vielzahl regional und zeitlich unterschiedlicher Bezeichnungen wie z. B. Amtmann (Ammann), Amtsschulze, Bauernvogt, Drost, Gutsvogt, Hofbauer, Hofmann, Hofschultheiß, Meiervogt, Schultheiß, Vogt. War der Grundherr ein Kloster, spricht man auch von Klostermeier, Kellerer, Pfleger, Schaffner oder Stiftsamtmann.
Mit maior domus (lat.) bezeichnete man den Obersten des Hauses bzw. des Hausgesindes. Als eingesetzter Verwalter des Grundherren war der Maier im Mittelalter der Gutsvogt. In Niedersachsen bezeichnete man auch Pächter von landwirtschaftlichem Boden als Meier.
Der Meier betrieb für den Grundherrn selbst einen Bauernhof, den Fronhof, beaufsichtigte die Hörigen (villici), welche die dem Fronhof unterstellten Hufen (oder Huben) bewirtschafteten, zog von ihnen die Abgaben für den Grundherrn ein und übte in der Regel als Träger der grundherrlichen Gerichtsbarkeit auch das Hofrecht (Frondienst) aus.
Die Meier waren ursprünglich selbst Hörige; im Laufe des Mittelalters konnten sie oft zu Ministerialen aufsteigen und versuchten, ihr Meieramt zu einem erblichen Lehen zu machen. Im Zuge dieser Entwicklung wurden die Naturalabgaben von den Grundherrn häufig in eine feste, jährliche Geldeinkunft umgewandelt, so dass der Meier oft vom Gutsverwalter zum Pächter wurde. Das Gut hieß dann Meierhof oder Meiergut (Kolonat). Aus dieser bäuerlichen Berufs- und Stellungsbezeichnung bildete sich der häufig anzutreffende Familienname Meier mit seinen orthografischen Varianten.